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   OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10   

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OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2010 - 8 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 8 ME 133/10 (https://dejure.org/2010,5870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 bei Verlängerung einer nach § 104a AufenthG 2004 erteilten Aufenthaltserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Abs. 3 AufenthG; § 81 Abs. 4 AufenthG; § 104a AufenthG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK
    Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für alle aufgrund des § 104a AufenthG erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel; Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für einen kosovarischen Staatsangehörigen und Angehörigen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, VwGO § ... 80 Abs. 5, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 104a Abs. 5 S. 5, VwGO § 123, AufenthG § 104a Abs. 5 S. 2, AufenthG § 104a Abs. 6 S. 1, AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8
    Altfallregelung, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung 2009, Kosovo, Ashkali, Verlängerungsantrag, Fiktionswirkung, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Suspensiveffekt, Halbtagsbeschäftigung, Hinweispflicht, sich bemühen, Integrationsprognose, wirtschaftliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) für alle aufgrund des § 104a AufenthG erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel; Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für einen kosovarischen Staatsangehörigen und Angehörigen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für alle aufgrund des § 104a AufenthG erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel; Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für einen kosovarischen Staatsangehörigen und Angehörigen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 827
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 73/10

    Zum Erlass einer Teilstilllegung einer Schweinemastanlage wegen Nichtbefolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Gegen den Bescheid vom 28. Dezember 2009 haben die Antragsteller am 26. Januar 2010 bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg - 4 A 73/10 - Klage erhoben, mit der sie die Verlängerung der ihnen nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse über den 31. Dezember 2009 hinaus begehren.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg - 4 A 73/10 - anzuordnen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Mai 2010 zu ändern und die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg - 4 A 73/10 - erhobenen Klage anzuordnen.

    Wegen des Sach- und Streitstands im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 4 A 73/10 - sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners.

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Denn im Hinblick auf den Schutz des Privatlebens kommt einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Denn im Hinblick auf den Schutz des Privatlebens kommt einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Soweit die Antragsteller im Klageverfahren dagegen die Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Bescheid des Antragsgegners vom 28. Dezember 2009 begehren, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage statthaft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris Rn. 2) und auch im Übrigen zulässig.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C. 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Das ist unter anderem für das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern der Fall; diese Beziehungen werden vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748, 750).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegen stehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C. 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 101/06

    Berufen des abzuschiebenden Ausländers auf eine Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG regelmäßig schon dann nicht erfolgreich auf den Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
    Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG regelmäßig schon dann nicht erfolgreich auf den Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Denn diese Bestimmung bezieht sich allein auf die erstmalige Verlängerung in Anwendung von § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG; bei einem Antrag auf weitere Verlängerung einer - wie hier - nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis ist § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG indes nicht anwendbar (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 01.03.2017 - 11 S 48/17 - juris Rn. 8; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 30.06.2010 - 8 ME 133/10 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 ME 94/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausreisepflichtigen

    Bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist dies nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris Rn. 16).

    Soweit die Antragstellerin im Klageverfahren dagegen die Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Bescheid des Antragsgegners vom 5. April 2012 begehrt, ist der Hauptantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage statthaft (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010, a.a.O., Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris Rn. 2) und auch im Übrigen zulässig.

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2014 - 8 LA 192/13

    Anspruch eines albanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11

    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG differenziert unter der Gruppe der Inhaber einer

    17/410, S. 5; a.A. Nds. OVG, Beschluss vom 30.06.2010 - 8 ME 133/10 -, abrufbar unter: www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14

    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12

    Wiederholte Antragstellung; wahrer Aufenthaltszweck; Fortgeltungsfiktion;

    a) Soweit sich die Antragsteller mit ihrer Anfechtungsklage gegen die im e.g. Bescheid enthaltene Abschiebungsandrohung wenden, ist dies unzweifelhaft, denn die Klage entfaltet insoweit keine aufschiebende Wirkung, vgl. § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO i.V.m. §§ 70 Abs. 1 NVwVG, 64 Abs. 4 NdsSOG (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.06.2010 - 8 ME 133/10 -, zit. nach juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2012 - 11 ME 74/12

    Umfang des Geltungsbereichs des in § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG geregelten

    Denn nach der insoweit eindeutigen Begründung des Gesetzentwurfes gilt der Ausschluss nach § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG für alle aufgrund des § 104a AufenthG erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel (so ausdrücklich Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, BT-Drs. 16/5065, S. 203; vgl. auch Nr. 104a.5.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009, GMBl. S. 877), d. h. der Ausschluss bezieht sich nicht nur auf die Anträge, eine nach § 104a Abs. 5 Satz 4 Alt. 2 AufenthG zunächst nur bis zum 1. Juli 2008 befristete Aufenthaltserlaubnis (bis zum Jahresende 2009) zu verlängern, sondern auch auf solche, mit denen eine nach § 104a Abs. 1 Satz 1 erteilte Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a Abs. 5 Satz 2 (oder 6) AufenthG (über das Jahresende 2009 hinaus) verlängert werden soll (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris, Rn. 17 ff., m. w. N. auch zur Gegenansicht).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2010 - 8 PA 232/10

    Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Überprüfung eines Anspruchs auf

    Denn § 81 Abs. 4 AufenthG findet gemäß § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG für alle aufgrund des § 104a AufenthG erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel von vorneherein keine Anwendung (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2010 - 8 ME 133/10 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Oldenburg, 07.03.2011 - 11 B 440/11

    Verlängerung einer nach der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnis;

    Sie gilt für die Verlängerung sämtlicher nach § 104 a Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilter Aufenthaltserlaubnisse (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 8 ME 133/10 - ).
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